Juli 2007


mein heutiges Zitat:

meine heutige Anekdote:

Das Ehepaar Hoferichter war zu Karl Valentin. eingeladen. Es nahm die damals beschwerliche Fahrt nach Planegg auf sich und stand endlich vor dem Haus des Komikers. Erst nach mehrmaligem Läuten öffnete Valentin das obere Fenster und rief nach unten: „Ja, was ist los?“ Ernst Hoferichter antwortete: „Herr Valentin, wir sind heute hei Ihnen eingeladen.“ Valentin rief nach unten: „Davon woaß i nix.“ „Ja, was sollen wir nun machen“, fragte Hoferichter betreten, „sollen wir wieder heimfahren?“ Darauf Valentin: „Ja, des werd des Beste sein.“

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Quelle: unbekannt; in den Weiten des Internets

meine heutigen Zitate:

 meine heutige Anekdote:

Johann Wolfgang von Goethe befand sich in vornehmer Gesellschaft und wurde vom Sohn der Gastgeber wie folgt angesprochen:

„Hochverehrter Herr Geheimrat, auch wenn Sie Deutschlands Dichterfürst sind, möchte ich Ihnen dennoch die Wette anbieten, dass ich Ihnen zwei Wörter sagen kann, aus denen selbst Sie keinen Reim machen können.“

Goethe antwortete: „Junger Mann, ich nehme diese Wette gerne an, nennen Sie mir die zwei Wörter.“
Der junge Mann antwortete: „Die zwei Wörter sind HAUSTÜRKLINGEL und MÄDCHENBUSEN.“

Nachdem sich Goethe einige Minuten zurückgezogen hatte, lieferte er den Beweis dafür, dass er tatsächlich Deutschlands Dichterfürst sei, das folgende Gedicht:

Die Haustürklingel an der Wand,
der Mädchenbusen in der Hand
sind beides Dinge wohlverwandt.
Denn, wenn man beide leis’ berührt,
man innen drinnen deutlich spürt,
dass unten draußen einer steht,
der sehnsuchtsvoll nach Einlass fleht.

mein heutiges Zitat:

meine heutige Anekdote:

Den deutschen Feuilletonisten, meinte ein Kritiker, sei es mit dem neuen Roman von Peter Handke so gegangen wie dem jungen Mann, der in einer leeren Dachstube sitzt, in der einen Hand ein Glas Wasser, mit der anderen spielt er an sich herum und lächelt: „Was für ein Leben! Champagner und Frauen!“

Ich habe schon lange gewartet, und insgeheim auch darauf gehofft, dass von einem Gericht in Bezug auf „Massenabmahnungen“ derartig klare und auch harte Worte gesprochen werden: Das Langericht Paderborn hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (LG Paderborn; Az. 7 O 20/07) eines wiederholt durch Abmahnungen aufgefallenes Unternehmen abgewiesen. Man habe sich „mit Rechtsanwälten verbündet, um Internetseiten bei eBay et cetera auf eventuelle Belehrungsdefizite zu durchsuchen und durch Abmahnungen die eigenen Einkünfte zu erhöhen„.

So siehts nämlich aus, im „Staate Dänemark“! 

Doch Step-by-Step: Was war vorgefallen?

Sowohl die Klägerin, wie auch die Beklagte vertreiben über das Internet Computerkomponenten. Die Klägerin stieß im Rahmen einer Recherchearbeit auf eBay auf ein Angebot der Beklagten und bemerkte, dass die Widerrufsbelehrung nicht den Textformanforderungen des BGB begnüge. Händereibend ließ die Klägerin durch ihre Anwälte eine Abmahnung erstellen und verlangte zusätzlich eine sogenannte „Aufwendungserstattung“ in Höhe von 200 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Nachdem die Beklagte die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der oben erwähnten Summe verweigerte, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, welchen das Landgericht in vorgenanntem Urteil ablehnte.

Und mit welcher Begründung?

Die Antragstellerin gehört offensichtlich zum Kreis der Unternehmen, die sich nach Aufkommen der Rechtsprechung des Kammergerichtes Berlin und des Oberlandesgerichtes Hamburg zum Thema Textform mit Rechtsanwälten verbündet haben, um Internetseiten bei eBay, etc. auf eventuelle Belehrungsdefizite zu durchsuchen und durch Abmahnungen die eigenen Einkünfte zu erhöhen.So ist auf der Internetseite … zu lesen, dass die als recht abmahnfreudig bekannte Antragstellerin jetzt dazu übergegangen sei, auch Händler abzumahnen, die über Amazon.de Elektronikwaren verkaufen. [...]Der Kammer ist, wie gesagt, zwar ein genauer Überblick über die Abmahntätigkeit der Antragstellerin verwehrt, eine ausreichende Einschätzung wird hier allerdings bereits ermöglicht durch die Akte hier und das weitere Verfahren 7 O 12/07 Landgericht Paderborn.[...] Der Inhalt dieser Akte bestätigt auch die Behauptung der Beklagten, dass man bei der Antragstellerin und ihren Anwälten im Massengeschäft den Überblick verloren hat.[...]

Leider ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Spannend wird es jedoch, wenn die nächste Instanz die Entscheidung des Landgerichtes Paderborn bestätigen sollte und sich daraufhin andere Gerichte der Argumentation anschließen.

Bleibt abzuwarten, ob sich nun in Bezug auf die mittlerweile praktizierte Abmahn-Mentalität: „Ich mahne mal flott ab, denn das spült ein wenig Kohle in meine achso leeren Kassen“ irgendetwas ändert.

Die Blogosphäre ist schon ein komischer Haufen.

Dirk Olbertz stellt interessierten Lesern in seinem Blog einen selbst erarbeiteten „6-Punkt-Plan zum besseren Blogger“ auf, in dem er einfach nur niederschreibt, wie er arbeitet. Er stellt hierbei darauf ab, worauf er wertlegt und was unter Umständen erfolgreiche Blogger zu solchen machen. Robert von BasicThinking dreht die Medaille um und macht aus den Punkten eine Do-Nots … beide bringen ihrerseits interessante Aspekte an.

Ist ja eigentlich nichts schlimmes, oder? Man lese und verwerte es, oder man zieht sein eigenes Ding durch und vergesse den „Quark“.

Denkste! B-Seite, Jog, dpeters, dreibeinblog und wie sie alle heißen, fühlen sich bevormundet und bloggen sich die Seele aus dem Leib … *hüstel*

Es vergeht kaum ein Tag, an dem ich mich nicht mindestens einmal über einen meiner Mit-Verkehrsteilnehmer aufrege. Riskante Überholmanöver, Auffahren bis auf die Stoßstange, gegenseitiges Ausbremsen, Lichthupe geben und Stinkefinger zeigen gehören mittlerweile zum Alltag auf deutschen Straßen. 

Auffälligerweise sind immer die gleichen Kandidaten am Start: Passat-, Audi- und Kleintransporterfahrer. Nicht dass ich sagen will, dass jeder der einen VW Passat oder einen Audi-Kombi fährt ein Arschloch ist, nein, es ist mir nur aufgefallen, dass sich diese Zeitgenossen relativ oft derartige Fahrzeugtypen kaufen und sich damit durch den Feierabendverkehr drängeln und anscheinend auch darauf hoffen, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer ihrer dreisten Rücksichtslosigkeit beugen.

Immer häufiger komme ich an Unfällen vorbei, bei denen der Autotyp nicht mehr auf Anhieb erkennbar ist. Und auch hier sind meine Empfindungen nach, immer häufiger mindestens ein Audi- oder ein Passat-Fahrer am Geschehen beteiligt. Belächelnd fahre ich dann an ihnen vorbei und sehe, wie sie neben ihren Fahrzeugen stehen und die nicht mehr vorhandenen Kotflügel, ihrer in den Leitplanken hängenden oder den Straßengraben überbrückenden Boliden, bestaunen und sich dabei die Glatze kratzen. 

Selbst fahre ich einen VW Golf und ich behaupte einfach einmal, dass ich nicht unbedingt langsam auf den Autostraßen unterwegs bin. Oftmals liege ich 20 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, doch anscheinend reicht das diesen selbsternannten „Göttern deutscher Straßen“ nicht aus.

Das hat auch nichts mit Neid zu tun: Ich sass selbst über Jahre hinweg am Steuer eines PS-starken BMW 535i und ich war auch schon im Besitz eines Audi A3’s. Doch rücksichtsvoller Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern war für mich genauso selbstverständlich, wie die Tatsache einen geeigneten Sicherheitsabstand zum Vordermann einzuhalten.  

Steigende Sicherheitsstandards in diesen Fahrzeugen, die Möglichkeiten Vollkaskoversicherungen abschließen zu können,  wie auch die Tatsache, dass man derartigen Vollidioten nur dann ans Leder kann, wenn man einen Zeugen als Beifahrer dabei hat, sind für mich die Hauptgründe dafür, dass immer mehr Autofahrer zu „Todes-Rasern“ mutieren.

Ist es „IN“ geworden irgendwann einmal Menschenleben auf dem Gewissen haben, wie einst Rolf F. (oder der „Unbekannte“), der als „Turbo-Rolf“ bekannt wurde?

Nach der Verbreitung von Kinderpornografie in der virtuellen Internet-Welt „Second Life“ hat die Betreiberfirma des Online-Spiels, Linden Lab, angekündigt, künftig ein Altersverifikationssystem einsetzen zu wollen.

Dies wurde auch in zwei Blog-Posts (hier und hier) von Daniel Linden (Gründer von SecondLife) auf dem Second Life Blog  näher beschrieben.

Was war geschehen?

Report aus Mainz hat in einem seiner Berichte dokumentiert, wie in Second Life an kindlichen Avataren sexuelle Handlungen vollzogen werden.

Nach einem massiven Aufschrei in der Community und groß angelegten und gut organisierten Online-Demonstrationen auf Second Life hat sich die Betreiberfirma Linden Lab nunmehr dazu durchgerungen (anfänglich wollte man von diesen Auswüchsen nur bedingt Kenntnis gehabt haben) eine Altersverifizierung (z.B. anhand der Personalausweisnummer) einzusetzen, um sicherzustellen, dass auf SecondLife in der „Mature“- und „Adult“-Zones keine Minderjährigen unterwegs sind.

Doch geht es darum?  

Altersverifikation? Der Sinn und Zweck ist fraglich

Nicht nur im deutschen Strafrecht (mal davon abgesehen, dass es eine Unterscheidung in Sachen Jugendstrafrecht gibt) ist es vollkommen irrelevant, ob die Person, die sich hinter einem solch kindlich wirkenden Avatar versteckt, volljährig ist oder nicht. 

Wichtig für die Auslegung eines Tatbestandes ist einzig und alleine, wie der objektive Empfänger dieses Treiben (z.B. sexuelle Handlungen an einem Objekt) wahrnimmt: Und dieser nimmt einen kindlich wirkenden Avatar im Schulmädchen-Kleid und mit langen Pferdezöpfen, der einen Teddybären und Lollys in den Händen hält, unabhängig von einer Altersverifikation auch als solches wahr.

Was soll also diese Pharse?

  • Hat Linden Lab keine anderen technischen Möglichkeiten dieser Thematik „Herr“ zu werden?
  • Fürchtet Linden Lab Umsatzeinbrüche, weil das Klientel für derartige „Spielchen“ auf SecondLife doch nicht so gering ist, wie vom Unternehmen angegeben?

Ich habe soeben herausgefunden, dass man das Grundgesetz auf den Seiten des „Deutschen Bundestages“ kostenlos bestellen (max. 3 Ausgaben) kann. Wer also Jura studiert und noch eines braucht, der kann es sich hier nachhause holen.

Empfehlung: Eventuell wird die aktuelle Ausgabe bald eine Rarität sein. Warum? Schau hier oder hier.

“Innenminister Schäuble steht seit geraumer Zeit in der öffentlichen Kritik. Seine Terrorabwehr würde die Grundrechte schleifen, gar von der Gefährdung des Rechtsstaats ist die Rede. Verschiedene Blogger haben jetzt eine Aktion gestartet, bei der man kostenlose Exemplare des Grundgesetzes beim Bundestag bestellen und diese an Herrn Schäuble schicken soll. Das Motto: “Grundgesetz bestellen, solange es noch gilt”.

Am frühen Nachmittag des 12. Juli 2007 ist bei der DENIC der Registrierungsauftrag für eine besondere .de-Domain bearbeitet worden. Mit www.pressious.de wurde die „Schnapszahl“ von 11.111.111 .de-Domains erreicht.

Der Domaininhaber ist der Inhaber einer Druckerei aus Westfalen.

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